Testamentsvollstreckung im Todesfall
Eine Möglichkeit Erbstreitigkeiten zu vermeiden
Der Erblasser kann in seinem Testament die Anordnung einer Testamentsvollstreckung verfügen oder gleich einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Dieser ist dem (letzten) Willen des Erblassers verpflichtet. Aber auch die Erben können einen Testamentsvollstrecker beauftragen, der die gesamte Endabwicklung im Interesse aller Erben vornimmt.
Die Aufgabe eines Testamentsvollstreckers ist es, die Anweisungen und den Willen des Verstorbenen nach dem Wortlaut des von ihm verfassten Testaments umzusetzen. Er stellt dabei sicher, dass sämtliche Auflagen und Vermächtnisse nach den Vorgaben des Erblassers tatsächlich erfüllt werden. Gleichzeitig ist er auch Treuhänder der Erben.


Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?
- Verwaltung des Vermögens minderjähriger Erben bis zur Volljährigkeit oder darüber hinaus
- Absicherung von Kindern mit Behinderung durch Behindertentestament
- Zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten
- Wenn pflichtteilsberechtigte Erben zu berücksichtigen sind
- Zur Wahrung des vorhandenen Vermögens
- Bei Immobilien oder Betrieben im Nachlass
- Klärung aller privaten und geschäftlichen Vertragsbeziehungen
- Klärung von Kontovollmachten, Kontenschließung bzw. Kontoumschreibung
Gern sprechen wir schon zu Lebzeiten über Ihren letzten Willen, dann fällt es uns leichter diesen später umsetzen.