Häufige Fragen die wir Ihnen im Voraus beantworten

Im Rahmen der Nachlassverwaltung, Erbenermittlung, Testamentsvollstreckung oder damit in Verbindung stehenden Themen ergeben sich für die Hinterbliebenen schon im Vorfeld oftmals einige Fragen die wir immer wieder hören. Hier möchten wir Ihnen häufig gestellte Fragen gleich im Vorfeld beantworten. Zögern Sie nicht uns bei weiteren Fragen jederzeit zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

In diesem Fall wenden Sie sich kurzfristig an das für Sie zuständige Nachlassgericht (eine Abteilung des Amtsgerichts) und beantragen schriftlich und Beifügung des Mietvertrages die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft, um das Mietverhältnis abwickeln zu können.

Hier finden Sie einen Link zu einer Musterformulierung für ein solches Schreiben.

Das sollten Sie nicht! Selbst wenn Ihr Nachlassgericht das sagt, ist das rechtlich nicht haltbar und kann Sie im Zweifel, wenn später doch noch Erben auftauchen in rechtliche Probleme bringen. Drängen Sie auf die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft!

Beantragen Sie mit Ihren Miterben bei dem für Sie zuständigen Nachlassgericht (Abteilung des Amtsgericht) noch im Rahmen der Ausschlagungsfrist (6 Wochen ab Kenntnis des Erbanfalls) die Einrichtung einer Nachlassverwaltung. Der eingesetzte Nachlassverwalter verschafft sich einen Überblick über den vorhandenen Nachlass und befriedigt die Gläubiger aus dem Nachlass. Die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten wird auf den Nachlass begrenzt. Es erfolgt also eine Trennung des Privatvermögens des Erben vom Nachlass. Die Nachlassverwaltung dient daher aus Sicht der Erben in erster Linie der Abwehr einer Haftung des Eigenvermögens des Erben.

In einem ersten Informationsgespräch wird sich zunächst ein Überblick über die Konfliktsituation verschafft, die Grundsätze und Gesprächsregeln, wie z.B. Vertraulichkeit werden besprochen.

In den folgenden Terminen werden die zu behandelnden Themen gesammelt, Übereinstimmung und Streitpunkte herausgearbeitet.

Danach erfolgt die Bearbeitung des Konflikts, indem die Ziele und Beweggründe der Beteiligten formuliert werden. Erst wenn sich die Parteien verständigen und verstehen können, ist es möglich Lösungen zu erarbeiten. Im Abschluss werden die Ergebnisse schriftlich formuliert.

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Wir helfen Ihnen gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht!