Einrichtung einer Nachlassplfegschaft
Wie und wo ein Antrag auf die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft erfolgen sollte, können wir Ihnen gern beantworten.
Genauso kann die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft beantragt werden, wenn zu sichernder Nachlass vorhanden ist, wie z.B. eine Immobilie, aber niemand bekannt ist, der sich darum kümmert.
Für Gerichte in ganz Norddeutschland übernehmen wir Nachlass- und Verfahrenspflegschaften, sowie Nachlassverwaltungen und Testamentsvollstreckungen.
Unsere Mitgliedschaft im Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. gewährleistet umfassenden Versicherungsschutz unbewohnter Immobilien aber auch für unsere Tätigkeit eine Vermögensschadenhaftpflicht- und Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung.


Individuelle Lösungen
Jede Nachlasspflegschaft ist anders, individuell und hat andere fachliche Schwerpunkte. Aus einer anfänglich einfach erscheinenden Nachlasspflegschaft kann sich ein komplexer Fall entwickeln, dessen Ausmaß vorher nicht zu überschauen war. Jeder von uns hat einen anderen Tätigkeitsschwerpunkt, so dass uns ein Pool an Fachwissen zur Verfügung steht.
Die Erbenermittlung wird von uns grundsätzlich selbst durchgeführt, unabhängig von der Größe des Nachlasses und Komplexität der Erbenermittlung.
Gern übernehmen wir daher jede Art von Nachlasspflegschaft und Verfahrenspflegschaft.
Wir berechnen lediglich die Kosten, die ein ortsansässiger Nachlasspfleger beanspruchen kann. Dadurch entstehen durch unsere Beauftragung, auch bei entfernteren Nachlässen keine höheren Kosten.
Für einen reibungslosen Ablauf ist es für uns selbstverständlich, dass Fristen eingehalten und Anfragen vom Gericht kurzfristig beantwortet werden. Grundsätzlich ist uns ein kollegialer Umgang, verbunden mit einem engen Austausch, mit den Rechtspflegern wichtig.